Honorar

Die Frage nach dem Honorar wird oft gestellt und dies zu Recht.
Schließlich will man als Mandant wissen, was die angebotene Leistung kosten soll. Allerdings ist diese Frage vom Steuerberater in vielen Fällen nicht sofort zu beantworten. Für eine seriöse Abschätzung des Honorars ist es oftmals zwingend erforderlich, einen genaueren Einblick in den zu lösenden Fall gewinnen zu können. Nur dann lässt sich zutreffend abschätzen, was die Leistung voraussichtlich kosten wird.

Im Bereich der “klassischen” Steuerberatung wie Buchhaltung, Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen ist der steuerliche Berater an die Vergütungsverordnung der Steuerberater (StBVV) gebunden. Diese legt in der Regel eine Mindest- und eine Höchstgebühr fest, die in Rechnung gestellt werden kann (Rahmengebühr) und je nach Leistung abhängig ist von dem erzielten Umsatz oder z. B. dem zu versteuernden Einkommen.

In der Praxis hat sich die sogenannte Mittelgebühr herausgebildet, die sich als Mittelwert zwischen der Mindest- und Höchstgebühr ergibt. Diese dient als Richtschnur für die Gebührenabschätzung, da sie einen mittleren Schwierigkeitsgrad und einen mittleren Zeitaufwand unterstellt.

Sofern die zu erbringende Leistung des Beraters hiervon abweicht, wird diese Mittelgebühr auf den jeweiligen Fall angepasst.

Nach einem ersten Gespräch und nach Vorlage einiger relevanter Informationen gebe ich gerne eine grobe Abschätzung des Honorarvolumens ab.

Nur für den Fall, dass es nach dem Erstgespräch zu einer Beauftragung meinerseits nicht kommen sollte, stelle ich bei umfangreichen Beratungsleistungen eine Pauschale in Rechnung, die allerdings in der Regel gesetzlich auf 190.- Euro netto begrenzt ist. Bei Beauftragung und Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses wird diese Gebühr nicht erhoben.

Bei Leistungen, die nicht gemäß der obengenannten Rahmengebühr abgerechnet werden (zum Beispiel für Existenzgründungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung oder steuerliche Umstrukturierungen), ist ein Stundensatz üblich, der sich ebenfalls an dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Leistung orientiert.